von den Pflegekassen anerkannt
Wenn Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger unseren Betreuungsservices oder hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch nehmen, handelt es sich dabei um Sachleistungen. Auch die Förderung der Orientierungsfähigkeit und sozialer Fähigkeiten durch unsere professionellen Betreuungskräfte zählt dazu. Zu den Pflegesachleistungen gehören zudem Grundpflege-Leistungen durch ambulante Pfelgedienste.
Die folgenden Beispiele für Pflegesachleistungen veranschaulichen, welche Leistungen Sie beanspruchen können.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Körperpflege (im Bad oder im Bett)
- Umlagerung oder Hilfe beim Aufstehen
- Ankleiden und Entkleiden
- Förderung der Bewegungsfähigkeit
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
- Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
- Hilfe bei der Beschäftigung und Gestaltung des Alltags
- Unterstützung bei der Kommunikation und dem Erhalt sozialer Kontakte
- Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung
Hilfen bei der Haushaltsführung
- Einkäufe
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Waschen und Bügeln
- Reinigung der Wohnung
Pflegefachliche Anleitung
- Vermittlung praktischer Pflegetechniken
- Grundlegende Tipps zu Leistungsansprüchen
ch ambulante PflegedAnspruch besteht ab Pflegegrad 2
Sie können Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wenn ein Pflegegrad von Stufe 2 bis Stufe 5 festgestellt wurde. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen der oder dem Pflegebedürftigen zu.
Pflegegrad Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 796 Euro
Pflegegrad 3 1.497 Euro
Pflegegrad 4 1.859 Euro
Pflegegrad 5 2.299 Euro
Als Pflegebedürftiger können Sie frei wählen, welche Leistungen Sie im Einzelnen nutzen möchten. Dabei können auch mehrere Anbieter zeitgleich unterschiedliche Leistungen erbringen, etwa ein Pflege- und ein Betreuungsdienst.
Das in Anspruch genommene Budget wird dann entsprechend aufgeteilt: je nach Art der Hilfe, die in Ihrem konkreten Fall benötigt wird. Alle vom Ihnen beauftragte Dienste müssen allerdings von den Pflegekassen zugelassen sein. Pflegekompass ist von den Kassen zugelassen. Deshalb sind Sie bei uns immer genau richtig und stets auf der sicheren Seite.
Der Unterschied zum Pflegegeld
Pflegesachleistungen rechnen Kassen direkt mit dem Pflegedienst ab, der sie erbringt. Im Unterschied dazu wird das Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Sie können Pflegegeld
beantragen, wenn die Unterstützung privat organisiert wird: wenn sich also beispielsweise Familienmitglieder, Angehörige oder Freunde um die Pflege oder den Haushalt kümmern.
Flexible Lösungen sind möglich
Sie können Pflegesachleistungen und Pflegegeld auch kombinieren. Wer pflegebedürftig ist, kann sich also sowohl von einem anerkannten ambulanten Dienst als auch von Privatpersonen betreuen lassen. Bei einer solchen Kombinationspflege können das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen jeweils anteilig genutzt werden.
Kombileistung besteht aus:
- Pflegegeld ist vorgesehen für „selbst beschaffte Hilfen“ in der häuslichen Pflege. Es wird der pflegebedürftigen Person direkt ausbezahlt und kann frei verwendet werden. Je nach Pflegegrad liegt das Pflegegeld bei 347 bis 990 Euro monatlich. (2)
- Pflegesachleistungen sind vorgesehen für die häusliche Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst. Dabei werden nur tatsächlich entstandene Kosten direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Je nach Pflegegrad stehen 796 bis 2.299 Euro pro Monat zur Verfügung. (3)
Das Pflegegeld ist bei der Kombinationsleistung von den Pflegesachleistungen abhängig. Denn Ihr Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Es gilt: Je mehr Sachleistungen Sie beanspruchen, desto weniger Pflegegeld erhalten Sie.
Beispiel: Peter hat Pflegegrad 2 und nimmt in einem Monat Pflegesachleistungen für 636,80 Euro in Anspruch. Das entspricht 80 Prozent seines Anspruchs von 796 Euro. Er erhält über die Kombipflege 20 Prozent seines maximalen Anspruchs auf Pflegegeld von 347 Euro. Das entspricht 69,40 Euro.
Ganz besonders lohnt sich die Kombinationsleistung für Sie, wenn Sie ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen. Denn die dadurch ungenutzten Ansprüche würden ansonsten verfallen. Mit der Kombileistung erhalten Sie für die sonst verfallenden Ansprüche anteilig Pflegegeld.
Anspruch auf Pflegegeld haben Sie, wenn sich Angehörige oder andere Nahestehende ehrenamtlich um die Grundpflege, Betreuung oder den Haushalt kümmern.
Damit Sie Pflegegeld erhalten, muss ein Pflegegrad von mindestens 2 vorliegen. Das Pflegegeld wird immer direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt. Wer Pflegegeld erhält, kann es als Anerkennung an die helfenden Personen weitergeben.
Das Pflegegeld ist zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent gestiegen.
Pflegegrad Pflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 347 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro
Entlastungsbetrag: bereits ab Pflegegrad 1
Werden Sie oder ein Angehöriger zuhause gepflegt, kann zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung den sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden – auch schon bei Pflegegrad 1.
Der monatliche Entlastungsbetrag liegt bei allen Pflegegraden bei bis zu 131 Euro.
Der Entlastungsbetrag kann für Leistungen eingesetzt werden, die Pflegende entlasten oder die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen erhalten und fördern.
Der Entlastungsbetrag ist also zum Beispiel geeignet für Ausgaben wie:
- Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Betreuungsleistungen und – teilweise – pflegerische Hilfen durch ambulante Dienste
- Weitere vom jeweiligen Landesrecht abhängigen anerkannte Angebote wie zum Bespiel die Tagesbetreuung in Gruppen.
Zur Abrechnung des Entlastungsbetrags müssen Sie die Rechnungen der genutzten Anbieter bei der Pflegekasse einreichen.
Einen Nahestehenden zu pflegen, kann sehr belastend und anstrengend sein. Zudem können pflegende Angehörige selbst krank werden oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert sein. Mit der Verhinderungspflege können Sie auch in solchen Fällen sicherstellen, dass die Versorgung weitergeht.
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, können bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine notwendige Vertretung geltend machen. Bei Pflegegrad 1 ist dies nicht möglich.
Zur Finanzierung der Verhinderungspflege steht seit Juli 2025 kein eigener Betrag mehr zur Verfügung. Stattdessen teilen sich die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege den gemeinsamen Jahresbetrag. Dieser beträgt 3.539 Euro jährlich und kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden.
Welche Kosten Sie im Rahmen der Verhinderungspflege abrufen können, hängt vor allem davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt:
- Verwandte 1. und 2. Grades oder Mitwohnende,
- Bekannte oder Verwandte 3. Grades,
- ein ambulanter Pflegedienst.
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige
Bei Verwandten ersten und zweiten Grades oder Personen, die im selben Haushalt leben, ist der jährliche Höchstbetrag auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt. Das
Pflegegeld steigt mit dem
Pflegegrad an, steht aber erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Was genau die Begrenzung bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bedeutet, erfahren Sie in unserer Tabelle zur Verhinderungspflege 2025. Alle Beträge sind Jahresbeträge.
Enge Verwandte, Mitwohnende
Entfernte Verwandte, Bekannte, Professionelle Pflegekräfte
Pflegegrad 2
Enge Verwandte, Mitwohnende
694 Euro plus Mehrkosten
Entfernte Verwandte, Bekannte, Professionelle Pflegekräfte
3.539 Euro gemeinsamer Jahresbetrag
Pflegegrad 3
Enge Verwandte, Mitwohnende
1.198 Euro plus Mehrkosten
Entfernte Verwandte, Bekannte, Professionelle Pflegekräfte
3.539 Euro gemeinsamer Jahresbetrag
Pflegegrad 4
Enge Verwandte, Mitwohnende
1.600 Euro plus Mehrkosten
Entfernte Verwandte, Bekannte, Professionelle Pflegekräfte
3.539 Euro gemeinsamer Jahresbetrag
Pflegegrad 5
Enge Verwandte, Mitwohnende
1.980 Euro plus Mehrkosten
Entfernte Verwandte, Bekannte, Professionelle Pflegekräfte
3.539 Euro gemeinsamer Jahresbetrag