von den Pflegekassen anerkannt
Wenn Sie oder ein pflegebedürftiger Angehöriger unseren Betreuungsservices oder hauswirtschaftliche Unterstützung in Anspruch nehmen, handelt es sich dabei um Sachleistungen. Auch die Förderung der Orientierungsfähigkeit und sozialer Fähigkeiten durch unsere professionellen Betreuungskräfte zählt dazu. Zu den Pflegesachleistungen gehören zudem Grundpflege-Leistungen durch ambulante Pfelgedienste.
Die folgenden Beispiele für Pflegesachleistungen veranschaulichen, welche Leistungen Sie beanspruchen können.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
Hilfen bei der Haushaltsführung
Pflegefachliche Anleitung
ch ambulante PflegedAnspruch besteht ab Pflegegrad 2
Sie können Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, wenn ein Pflegegrad von Stufe 2 bis Stufe 5 festgestellt wurde. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen der oder dem Pflegebedürftigen zu.
Pflegegrad Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 0 Euro
Pflegegrad 2 796 Euro
Pflegegrad 3 1.497 Euro
Pflegegrad 4 1.859 Euro
Pflegegrad 5 2.299 Euro
Als Pflegebedürftiger können Sie frei wählen, welche Leistungen Sie im Einzelnen nutzen möchten. Dabei können auch mehrere Anbieter zeitgleich unterschiedliche Leistungen erbringen, etwa ein Pflege- und ein Betreuungsdienst. Das in Anspruch genommene Budget wird dann entsprechend aufgeteilt: je nach Art der Hilfe, die in Ihrem konkreten Fall benötigt wird. Alle vom Ihnen beauftragte Dienste müssen allerdings von den Pflegekassen zugelassen sein. Pflegekompass ist von den Kassen zugelassen. Deshalb sind Sie bei uns immer genau richtig und stets auf der sicheren Seite.
Der Unterschied zum Pflegegeld
Pflegesachleistungen rechnen Kassen direkt mit dem Pflegedienst ab, der sie erbringt. Im Unterschied dazu wird das Pflegegeld direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt. Sie können Pflegegeld beantragen, wenn die Unterstützung privat organisiert wird: wenn sich also beispielsweise Familienmitglieder, Angehörige oder Freunde um die Pflege oder den Haushalt kümmern.
Flexible Lösungen sind möglich
Sie können Pflegesachleistungen und Pflegegeld auch kombinieren. Wer pflegebedürftig ist, kann sich also sowohl von einem anerkannten ambulanten Dienst als auch von Privatpersonen betreuen lassen. Bei einer solchen Kombinationspflege können das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen jeweils anteilig genutzt werden.
Kombileistung besteht aus:
Das Pflegegeld ist bei der Kombinationsleistung von den Pflegesachleistungen abhängig. Denn Ihr Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der ausgeschöpften Pflegesachleistungen. Es gilt: Je mehr Sachleistungen Sie beanspruchen, desto weniger Pflegegeld erhalten Sie.
Beispiel: Peter hat Pflegegrad 2 und nimmt in einem Monat Pflegesachleistungen für 636,80 Euro in Anspruch. Das entspricht 80 Prozent seines Anspruchs von 796 Euro. Er erhält über die Kombipflege 20 Prozent seines maximalen Anspruchs auf Pflegegeld von 347 Euro. Das entspricht 69,40 Euro.
Ganz besonders lohnt sich die Kombinationsleistung für Sie, wenn Sie ihre Pflegesachleistungen nicht vollständig ausschöpfen. Denn die dadurch ungenutzten Ansprüche würden ansonsten verfallen. Mit der Kombileistung erhalten Sie für die sonst verfallenden Ansprüche anteilig Pflegegeld.
Anspruch auf Pflegegeld haben Sie, wenn sich Angehörige oder andere Nahestehende ehrenamtlich um die Grundpflege, Betreuung oder den Haushalt kümmern.
Damit Sie Pflegegeld erhalten, muss ein Pflegegrad von mindestens 2 vorliegen. Das Pflegegeld wird immer direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt. Wer Pflegegeld erhält, kann es als Anerkennung an die helfenden Personen weitergeben.
Das Pflegegeld ist zum 01.01.2025 um 4,5 Prozent gestiegen.
| Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 990 Euro |
Entlastungsbetrag: bereits ab Pflegegrad 1
Werden Sie oder ein Angehöriger zuhause gepflegt, kann zusätzlich zu Leistungen der Pflegeversicherung den sogenannten Entlastungsbetrag in Anspruch genommen werden – auch schon bei Pflegegrad 1.
Der monatliche Entlastungsbetrag liegt bei allen Pflegegraden bei bis zu 131 Euro.
Der Entlastungsbetrag kann für Leistungen eingesetzt werden, die Pflegende entlasten oder die Selbständigkeit von Pflegebedürftigen erhalten und fördern.
Der Entlastungsbetrag ist also zum Beispiel geeignet für Ausgaben wie:
Zur Abrechnung des Entlastungsbetrags müssen Sie die Rechnungen der genutzten Anbieter bei der Pflegekasse einreichen.
Einen Nahestehenden zu pflegen, kann sehr belastend und anstrengend sein. Zudem können pflegende Angehörige selbst krank werden oder aus anderen Gründen vorübergehend verhindert sein. Mit der Verhinderungspflege können Sie auch in solchen Fällen sicherstellen, dass die Versorgung weitergeht.
Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, können bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten für eine notwendige Vertretung geltend machen. Bei Pflegegrad 1 ist dies nicht möglich.
Zur Finanzierung der Verhinderungspflege steht seit Juli 2025 kein eigener Betrag mehr zur Verfügung. Stattdessen teilen sich die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege den gemeinsamen Jahresbetrag. Dieser beträgt 3.539 Euro jährlich und kann flexibel für beide Leistungen eingesetzt werden.
Welche Kosten Sie im Rahmen der Verhinderungspflege abrufen können, hängt vor allem davon ab, wer die Ersatzpflege übernimmt:
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige
Bei Verwandten ersten und zweiten Grades oder Personen, die im selben Haushalt leben, ist der jährliche Höchstbetrag auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt. Das Pflegegeld steigt mit dem Pflegegrad an, steht aber erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.
Was genau die Begrenzung bei Verhinderungspflege durch nahe Angehörige bedeutet, erfahren Sie in unserer Tabelle zur Verhinderungspflege 2025. Alle Beträge sind Jahresbeträge.
Enge Verwandte, Mitwohnende
Entfernte Verwandte, Bekannte, Professionelle Pflegekräfte
Pflegegrad 2
Enge Verwandte, Mitwohnende
694 Euro plus Mehrkosten
Entfernte Verwandte, Bekannte, Professionelle Pflegekräfte
3.539 Euro gemeinsamer Jahresbetrag
Pflegegrad 3
Enge Verwandte, Mitwohnende
1.198 Euro plus Mehrkosten
Entfernte Verwandte, Bekannte, Professionelle Pflegekräfte
3.539 Euro gemeinsamer Jahresbetrag
Pflegegrad 4
Enge Verwandte, Mitwohnende
1.600 Euro plus Mehrkosten
Entfernte Verwandte, Bekannte, Professionelle Pflegekräfte
3.539 Euro gemeinsamer Jahresbetrag
Pflegegrad 5
Enge Verwandte, Mitwohnende
1.980 Euro plus Mehrkosten
Entfernte Verwandte, Bekannte, Professionelle Pflegekräfte
3.539 Euro gemeinsamer Jahresbetrag