Grundpflege

Die Intention unserer Grundpflege besteht darin, die pflegerische Versorgung eines Menschen vorübergehend oder dauerhaft im alltäglichen Leben bei den Grundverrichtungen zu unterstützen, damit Sie Ihr Leben besser bewältigen können. Die Pflege erfolgt stets unter den Vorgaben nach § 36 SGB XI.

Jeder Mensch von Jung bis Alt kann pflegebedürftig werden – teils für kurze Zeit, oder auch über einen längeren Zeitraum – durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingte Beschwerden.

Pflegebedürftige sind dann oft nicht mehr in der Lage, die eigene Körperpflege zu übernehmen.

Zur Grundpflege gehört Hilfe in den Bereichen Köperpflege, Ernährung, Ausscheidungen und Mobilität.

Die Körperpflege umfasst

  • die Haut- und Gesichtspflege,
  • das Waschen, Föhnen, Kämmen und Pflegen der Haare,
  • die Rasur (Trocken- und Nassrasur),
  • die Zahnpflege und die Reinigung von Zahnprothesen sowie
  • das Waschen des ganzen Körpers oder einzelner Körperteile (Teilwaschungen).

Ernährung

Bei der Ernährung in der Grundpflege geht es um die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Zum Beispiel, indem Pflegepersonen das Essen mundgerecht zerkleinern und/oder anreichen.


Hilfe bei Ausscheidungen

Mit folgenden Tätigkeiten unterstützen Pflegende beim Wasserlassen oder Stuhlgang:


Mobilität bei Pflegebedürftigkeit

Die Mobilität umfasst alle Hilfen, die Pflegende der pflegebedürftigen Person beim Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen und Treppensteigen geben können. Auch Unterstützung beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung zählt zur Grundpflege, etwa wenn ein Besuch beim Arzt ansteht.

Hochqualifiziertes Personal unterstützen den Pflegebedürftigen in dieser Situation im Rahmen der Grundpflege bei seinem Alltag, die für ihn zu großen Herausforderungen werden.


Behandlungspflege

Die medizinische Behandlungspflege ist Teil der häuslichen Pflege. Hierzu braucht es nach § 37.2 SGB V eine ärztliche Verordnung.

Die Behandlungspflege besteht aus einem Paket pflegerischen Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und von geschulten Pflegekräften ausgeführt werden.

Unser hochqualifiziertes Pflegepersonal setzt die ärztlich verordnete Behandlungspflege nach SGB V präzise um. Diese Leistungen werden nach Genehmigung vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wir kümmern uns um die sorgfältige Abstimmung mit den Ärzten und die zuverlässige Vermittlung der delegierten Behandlungsmaßnahmen.

Medizinische Behandlungspflege: Leistungen im Überblick

Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt. Das können beispielsweise sein:

  • Vorbereiten und Verabreichen von  Medikamenten
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Injektionen, zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Wundversorgung und Wechsel des  Verbandsmaterials
  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Behandlung eines  Dekubitus
  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Inhalation
  • Stomaversorgung
  • Versorgung von Ernährungssonden bei  enteraler Ernährung
  • Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
  • Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung
  • von Pflegediensten

Die Behandlungspflege soll mit ihren Leistungen pflegebedürftige Personen bei der Heilung oder Verbesserung der Krankheit unterstützen oder dabei helfen, eine Verschlimmerung der Erkrankung zu verhindern. Teilweise wird Behandlungspflege auch angeordnet, um einem Krankenhausaufenthalt vorzubeugen.


Verhinderungspflege

Sie als eigentlichen Pflegeperson können Ihren zu pflegenden Angehörigen kurzzeitig nicht betreuen, weil Sie selbst erkrankt sind oder eine Auszeit benötigen?

Dann greift die sogenannte Verhinderungspflege, mit der sich Hauptpflegepersonen vertreten lassen können.

Verhinderungspflege nennt man die vorübergehende Vertretung einer eingetragenen Pflegeperson, also einem nicht professionell pflegenden Angehörigen. Deshalb wird die Verhinderungspflege oft auch als â€žErsatzpflege“ bezeichnet.

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 erhalten bei der Finanzierung der Verhinderungspflege Unterstützung von der Pflegeversicherung. Seit dem 01.07.2025 steht dafür der  gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Die Vertretung der Pflegeperson kann entweder eine geeignete Privatperson oder ein ambulanter Pflegedienst übernehmen:

  • Verhinderungspflege durch Privatpersonen: 
    Das können zum Beispiel Freunde, Nachbarn oder Verwandte sein. Für nahe Verwandte und Haushaltsmitglieder gelten  Sonderregelungen bei der Vergütung.
  • Verhinderungspflege durch einen Pflegedienst: 
    Dabei ist die Ersatzpflegperson eine professionelle Pflegekraft.

Hier bieten wir im Zusammenhang mit den Leistungen der Verhinderungs- oder Ersatzpflege, § 39 SGB XI, die erforderliche schnelle Hilfe.


Betreuungsleistungen

Einem Pflegebedürftigen steht seit Anfang 2020 unabhängig von der Pflegeeinstufung, nach § 45b SGB XI, eine zusätzliche Betreuungsleistung in Höhe von 131,00 € zu.  

Beispiele:

  • Unterstützung alltäglicher Verrichtungen wie
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigung der Wohnung
  • Wäsche waschen
  • Förderung und Aufrechterhaltung des Gedächtnisses / Sprachfähigkeit
  • Spaziergänge usw.

Diese Betreuungsdienstleistung kann nur vom Pflegedienst abgerechnet werden.


Beratungseinsatz

Die vielen Verordnungen, Regeln und Gesetze sind oft verwirrend und undurchsichtig, deshalb ist eine fachkundige Beratung sinnvoll.

Unsere Beratungseinsätze haben das Ziel, sicherzustellen, dass Sie stets gut versorgt sind. Während dieser Einsätze begutachtet unser Pflegedienst Ihre individuelle Pflegesituation und berät Sie in Bezug auf Pflegetechniken, Hilfsmittel und Optimierungsmöglichkeiten

Die Kosten für die Beratungseinsätze gemäß § 37 SGB XI übernehmen wir und sind für Sie kostenlos.

Häufigkeit der Einsätze:

• Pflegegrad 2 und 3: Halbjährliche Beratungseinsätze
• Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährliche Beratungseinsätze

Bei Pflegegrad 1 können die Beratungseinsätze freiwillig angefordert werden.

Wir reichen Ihnen unsere helfende Hand und unterstützen sie bei Beantragung von Leistungen.

Enterale & Parenterale Ernährung

Die enterale Ernährung umfasst sowohl Trinknahrung als auch Sondennahrung. Die enterale Ernährung geschieht über das Magen-Darm-System. Es reicht von der assistierten Nahrungsaufnahme, teilweise unter fachlicher logopädischer Begleitung bis zur „Astronauten-Nahrung“ via Magensonde.

Im Unterschied dazu wird bei der parenteralen Ernährung der Verdauungstrakt völlig umgangen, indem die Nährstoffe über eine Infusion direkt in die Blutbahn gelangen.

Dieses Verfahren ist manchmal nötig, wenn schwere Operationen im Bauchraum stattgefunden haben, um diesen zu schonen, der Verdauungstrakt wegen einer Krebserkrankung nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, oder der Körper nach einer schweren Erkrankung vorübergehend mit zusätzlichen Nährstoffen wieder aufgebaut wird.

Unser fachkundiges Personal erarbeitet mit Ihnen Ernährungskonzepte passend abgestimmt auf Sie und Ihre Lebenssituation.


Wundmanagement

Wundverschluss und Wundbehandlung gehören zu unserem Behandlungsalltag in der ambulanten Pflege. Je nachdem ob Sie eine chirurgische, akute oder chronische Wunde zu versorgen haben.

Mit unserem umfassenden Wissen und durch regelmäßige Schulungen bei Neuerungen zur Wundversorgung, können wir alle Wundsituationen indikationsgerecht behandeln.

Wir verwenden für schlecht heilende Wunde individuell und phasengerechte Produkte erster Klasse für den natürlichen Wundheilungsprozess.


Privatleistungen

Auszug unserer angebotenen Leistungen:

  • Hilfe beim Erstellen eines MDK – Gutachtens
  • Unser fachkundiges Personal vereinfacht Ihnen das Erstellen.
  • Rezept & Verordnung
  • Wir bringen Ihnen ihre benötigten Medikamente und kümmern uns um die Verordnungen.
  • Einkaufsservice
  • Nach Absprache bringen wir Ihnen Einkäufe in üblicher Menge vorbei.
  • Begleitetes Ausgehen
  • Sie wünschen sich einen Abend in ihrem Lieblingsrestaurant oder einfach einen Einkauf? Wir begleiten Sie und verbringen mit Ihnen eine angenehme Zeit.
  • Bewirtung des Gartens
  • Sie lieben ihre Pflanzen, wir auch! Deshalb unterstützen wir Sie gerne beim Gießen und Düngen Ihrer Pflanzen.
  • Rundum-Sorglos-Wohnungsservice
  • z.B. Öffnen und Schließen der Rollläden, Leeren des Briefkastens
  • Hauswirtschaftsservice
  • Ihre Angehörigen sind im Urlaub oder verhindert? Wir übernehmen für Sie individuelle Aufträge und helfen Ihnen bei Alltagstätigkeiten.

Dies ist nur eine exemplarische Liste, wir erarbeiten mit Ihnen gerne eine individuelle Lösung.


zusätzliche Betreuungsdienste

Unser Pflegepersonal freut sich darauf sie fachgerecht in passenden Worten über unsere angebotenen Leistungen zu informieren.

  • Intensivpflege
  • ambulante Pflege
  • Angebote für Menschen mit Demenz
  • Hilfe im Haushalt
  • Rehabilitations- und Bewegungsangebote
  • Unterstützung für pflegende Angehörige
  • Hausnotruf

Auskunft darüber erhalten Interessierte direkt vor Ort. Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren einen persönlichen Termin mit Ihnen. Darüber hinaus finden Senioren und deren Angehörige hier Informationen über Heil- und Hilfsmittel und Beratung bei Fragen zur Pflegeversicherung.


Entlassungsmanagement

Hier können wir als Ihr Pflegedienst bei dem Entlassungsgespräch mit dem behandelnden Arzt, letzte offene Fragen klären, wie z.B.:

  • Welche Medikamente sind nötig?
  • Gibt es Rezepte oder Verordnungen?
  • Welche Empfehlungen für die weiterführende Behandlung gibt der Arzt?
  • Gibt es Nachuntersuchungen?
  • Sind Hilfsmittel wie Gehhilfen nötig?
  • Wann sind Sie wieder arbeitsfähig?

Wir helfen Ihnen die Anträge bei Kostenträgern wie Kranken- und Pflegekasse zu stellen.